Im Fokus stehen Sie

und Ihre Beschäftigten

Ihr Partner für Arbeitsmedizin, Reisemedizin, Flugmedizin und Strahlenschutzuntersuchung in Berlin Brandenburg

Arbeitsmedizin

Als Fachärzte für Arbeitsmedizin beraten wir Ihr Unternehmen kompetent und allumfassend in Fragen der Prävention, arbeitsmedizinischen Beratung und Gesundheitsförderung!

Dies beinhaltet unter anderem:

Beratung

Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.

Arbeitsmedizinische Beratungen

  • Suchtthemen im Betrieb
  • Führungskräfteberatung
  • Work-Life-Balance Themen
  • Gesundheitsaktionen
  • Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Stressmanagement
  • Medizinische Check-Ups
  • Beratung nach Mutterschutzgesetz
  • Hausärztliche Betreuung von Privatversicherten


Unternehmensberatung

  • Beratung von Gesundheitsprojekten
  • Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
  • Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
  • Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
  • Balintgruppen
  • Schlichtungsprozesse

Reisemedizin

Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.

Reisemedizinische Beratung aller Länder

  • Durchführung von sämtlichen Impfungen
  • Beratung zur Malariaprophylaxe
  • Reiseapotheke
  • Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
  • Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland mit bes. klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ( G35)
    • Viele Unternehmen wissen nicht, dass bei beruflich Reisenden mit „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“ regelmäßige Pflichtvorsorge durchgeführt werden muss. In einer Beratung werden nicht nur reisemedizinische Aspekte beleuchtet, sondern auch rechtliche im Sinne der Arbeitgeberfürsorgepflicht.


Unternehmensberatung

  • Beratung von Gesundheitsprojekten
  • Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
  • Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
  • Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
  • Balintgruppen
  • Schlichtungsprozesse

Strahlenschutzuntersuchung

Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen arbeiten oder Umgang mit radioaktiven Stoffen haben, müssen sich ggf. einer Strahlenschutzuntersuchung unterziehen.

Dies betrifft vor allem Mitarbeiter:

  • in Krankenhäuser oder Praxen im Umgang mit strahlenden Quellen
  • mit Tätigkeiten der zerstörungsfreien Materialprüfung
  • im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
  • Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
  • in wissenschaftlichen oder kommerziellen arbeitenden atomaren Anlagen

 

Gemäß §175 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung sind wir ermächtigt zur Strahlenschutzuntersuchung.

§ 77 Strahlenschutzverordnung verpflichtet alle beruflich strahlenexponierte Personen sich regelmäßig vom ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen. Dabei müssen strahlenexponierte Personen sich untersuchen lassen und haben somit eine Duldungspflicht.

Alles aus einer Hand

Gesund betreut, gesund geblieben!

Über uns

Die A-Betriebsarzt GmbH hat ihren Sitz in Berlin Mitte. Mit jahrelanger Markterfahrung betreuen wir Unternehmen und Organisationen bei der betrieblichen Arbeitsmedizin. Unser Team zeichnet sich durch hohe Kompetenz im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und der gesetzlichen Vorgaben aus. Als externer Beratungspartner betreuen wir unsere Kunden vor Ort und aus der Ferne bei der Gestaltung eines guten und gesunden Arbeitsfeldes. Hierbei liegt uns vor allem Ihr Unternehmen und Ihr wertvollstes Gut – Ihre Mitarbeiter – am Herzen.

Besonderes Augenmerk legen wir bei den Branchen auf die jeweiligen unterschiedlichen Anforderungen jedes einzelnen Unternehmens. Dabei gleicht kein Unternehmen dem anderen. Individuelle Konzepte und Anwendungen spielen für uns eine große Rolle.

Stück für Stück entwicklen wir über eine lange, vertrauensvolle Beziehung mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Wege für mehr Gesundheit, bessere Arbeitsabläufe, der einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter im gleichen Maße bietet. Hierbei sind Kontinuität und Zuverlässigkeit einer der Grundpfeiler für eine gute Zusammenarbeit.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, unter anderem mit klinisch erfahrenden Ärzte und langjährige Tätigkeit in der Arbeitsmedizin, bieten wir ein fundiertes Wissen sowohl in der klassischen Medizin als auch in der Arbeitsmedizin. Somit bieten wir Ihnen nicht nur Betriebsmedizin, sondern Arbeitsmedizin auf hohem Niveau.

Sprechen Sie uns an

Dr. Schmidt-Schönberg

Nutzen Sie die telefonische Erstberatung

Weil wir für Sie da sind

Wir würden Sie gerne kennenlernen!

Melden Sie sich ganz
unkompliziert bei uns.

Leistungen ansehen

Wir bieten eine Vielzahl von Leistungen. Machen Sie sich gerne ein Bild davon.

Eine Investition in Ihr Team

Für eine produktivere Zukunft

Unsere Praxisräume befinden sich in der 

Schwartzkopffstraße 3
10115 Berlin-Mitte. 

Dort finden unsere Vorsorgen und Untersuchungen sowie die Weiterbildungen statt. Die Praxis befindet sich in der unmittelbaren Nähe (3 Gehminuten) der U-Bahnstation Schwartzkopffstraße (Linie U6).

Grundsätzlich richten sich die Öffnungszeiten vor Ort nach den Terminvereinbarungen. Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei uns.

Praxis

FAQ

Sie haben Fragen zur Arbeitsmedizin und den Leistungen unserer Praxis?

Hier finden Sie Antworten! Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen umfassende Informationen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen, präventiven Gesundheitsmaßnahmen und der Implementierung von Gesundheitsprogrammen in Ihrem Unternehmen. 

Erfahren Sie, wie Sie durch gezielte arbeitsmedizinische Betreuung die Gesundheit und Produktivität Ihrer Belegschaft nachhaltig fördern können.

Wozu benötige ich einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Unternehmen einen Betriebsarzt benennen muss.
Der Betriebsarzt (m/w) ist für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten da. Er berät und begleitet Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin und unterstützt Sie bei Ihrem Arbeitsschutz in Betrieb.

Der Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w) hat eine 5-jährige Weiterbildung zum Facharzt durchlaufen. Er darf eine eigene Praxis für Arbeitsmedizin führen.

Bei einem Arzt für Betriebsmedizin (m/w) handelt es sich um Mediziner, die bereits eine Fachkompetenz (z.B. im Fach Allgemeinmedizin) erworben haben und in Ergänzung eine 9-monatige Zusatzweiterbildung für die Erlangung der fachlichen Kompetenzen im Bereich Arbeitsmedizin nachweisen.

Ja, selbstverständlich! Wie jeder Arzt, so ist auch der Betriebsarzt (m/w) an die gesetzlich vorgegebene ärztliche Schweigepflicht gebunden. Medizinische Daten der Beschäftigten werden nicht an das Unternehmen weitergegeben. Medizinische Aufzeichnungen werden außerhalb des Unternehmens aufbewahrt.

Der Betriebsarzt (m/w) steht der Geschäftsführung und den Beschäftigten im Rahmen des Gesundheitsschutz beratend zur Seite. Neben Beratungen zu arbeitsplatzbezogenen Belangen führt er vor Ort oder in den Praxisräumen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen durch.

Die DGUV legt fest, dass der Unternehmer Arbeitsmediziner/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie für Beratung des Unternehmens zu bestellen hat.

Das Unternehmen vereinbart auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 vertraglich vereinbarte Leistungen, die der Arbeitsmediziner über das Jahr hinweg erbringt. Diese beinhalten:

  • beratende Tätigkeit für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
  • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).
  • Beratung und Untersuchung der Mitarbeiter zu allen vorbeugenden wie auch zu chronischen Krankheitsbildern in Bezug auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit.
  • Begehungen und Beurteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzes z.B. PSA
  • Zusätzliche Leistungen wie Seminare und Vorträge

Die benötigte Stundenanzahl errechnet sich auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 für den Bereich Arbeitsmedizin. Hierbei werden Mitarbeiterzahl, Wirtschaftszweigkategorie sowie die Branche des Unternehmens herangezogen. Bei der nicht ganz so einfachen Berechnung helfen wir Ihnen jedoch gerne.

Das kann Pauschal nicht gesagt werden. Die Vorsorgen werden individuell für Ihr Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze bestimmt. Die Eignungsuntersuchungen werden zusammen mit dem Unternehmen vereinbart und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben.

Es gibt Angebot-, Pflicht- und Wunschvorsorgen.
Angebotsvorsorgen werden dem Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten. Welche Tätigkeiten das sind, richtet sich nach der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV).
Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber auf der Basis von bestimmten Gefährdungen gemäß der ArbMedVV zu veranlassen. Der Mitarbeiter muss von Gesetzes wegen an dieser Vorsorge teilnehmen und darf erst die Tätigkeit nach Teilnahme an dieser aufnehmen.
Wunschvorsorgen sind auf Wunsch des Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV) zu gewähren. Hierbei werden diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit arbeiten Hand in Hand. Zusammen werden Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeitsmedizin auf der Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sowie der Beratung des Unternehmens im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Währenddessen kümmert sich die Arbeitssicherheit auf die technischen Herausforderungen und deren Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz.

Der Betriebsarzt (m/w) arbeitet selbstverständlich eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen, sodass Ihr Unternehmen allen Ansprüchen der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt.

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir haben ein großes Kooperationsnetzwerk mit vielen selbstständigen Arbeitsmedizinern in den entsprechenden Regionen Deutschlands. Wir Arbeitsmediziner im Netzwerk kennen uns alle persönlich und legen alle Wert auf den gleichen hohen Qualitätsanspruch sowie die gleichen Qualitätsstandards. Wo immer sich Ihre Unternehmen in Deutschland befinden, Sie bleiben immer gleich gut betreut.

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Falls Ihre Fragen in unserem FAQ-Bereich nicht beantwortet wurden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unsere Fachpraxis für Arbeitsmedizin steht Ihnen gerne zur Verfügung, um spezifische Anliegen zu besprechen oder individuelle Beratungen anzubieten. Wir sind hier, um Sie und Ihr Unternehmen bei der Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Team zu unterstützen!

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

verpflichtet alle Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

legt fest, dass der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie zur Beratung zu bestellen hat.

DGUV Vorschrift 2

bestimmt Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

regelt im Detail, bei welchen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen oder anzubieten sind.